Mit dem Beschluss des Qualifizierungschancengesetzes hat die Bundesregierung am 19. September 2018 ihre Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht. Beschäftigte, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung betroffen sind, können damit künftig bei der Weiterbildung besser gefördert werden. Die Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit wird gestärkt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die häufig nur Beschäftigungen mit kurzer Dauer ausüben, wird der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert. Darüber hinaus werden die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler durch die Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung entlastet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.10.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-10-16 |
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