„Die Verteilungsspielräume werden enger“, so die einleitende Feststellung von Prof. Dr. Ulrich Becker (Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik) zu Beginn der Bundestagung. Gewissermaßen vor Beginn der damit angekündigten Mangeldiskussion bereitete Prof. Dr. Franz Reimer (Universität Gießen) über das Thema „Qualitätssicherung als Verwaltungsaufgabe“ den Boden für ein öffentlich-rechtliches Verständnis von Qualitätssicherung. Hierzu beschrieb er die Entwicklung der Qualitätssicherung als ökonomisches Konzept über verschiedene Transformationsstufen hin zu normativ veranlasster, obligatorischer Qualitätssicherung. Typisch sei deren Wahrnehmung durch die Verwaltung bei Informations- oder Sanktionsasymmetrien. Analog zu der verbrauchsgüterbezogenen Differenzierung unterteilte Reimer Dienstleistungen in Sachleistungen, Erfahrungsleistungen und Vertrauensleistungen mit der These, bei Erfahrungsleistungen und mehr noch bei Vertrauensleistungen müsse sich öffentlich-rechtliches Qualitätsmanagement vor allen Dingen bei existenziellen Rechtsgütern entwickeln. Die herkömmlichen Bezugspunkte der Qualitätssicherung Struktur, Prozess und Ergebnis lägen für ihn nicht auf einer Ebene. Vielmehr sei struktur- und prozessbezogene Qualitätssicherung Qualitätsvoraussetzungssicherung. Diese Auflösung sei bei personalen Dienstleistungen erforderlich, weil die Qualitätskette zu lang sei, um Qualitätssicherung selbst zu erreichen. Reimer warnte vor schlechter, weil kontraproduktiver Qualitätssicherung und vor nicht hinreichend reflektierter Übernahme von Qualitätssicherungsaspekten aus dem Wirtschaftsbereich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-15 |
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