Outsourcing von Reinigungsarbeiten
Eine Bank, die ihre angestellte Putzfrau entlässt, die Reinigungsarbeiten in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen lässt und diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereitstellt, muss hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, da keine selbständige Tätigkeit, sondern eine abhängige Beschäftigung vorliegt.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.6.2016 – L 4 R 903/15 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.08.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-16 |
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