Aufklärung über Kosten und alternative Behandlungsmöglichkeiten/Honoraranspruch
OLG Hamm, Urteil v. 12. 8. 2014 – 26 U 35/13 –
Leitsatz: Eine kostenintensive Zahnbehandlung (Implantatbehandlung mit Knochenaufbau durch Eigenknochenzüchtung) muss nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Falle seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten (Knochenaufbau durch Verwendung von Knochenersatzmittel oder Knochenentnahme aus dem Beckenkamm) gegen die kostenintensive Behandlung ausgesprochen hätte.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.11.13 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-11-13 |
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