Eine OP-Krankenschwester ist keine Selbstständige
Krankenschwester ist in Klinikbetrieb eingegliedert sowie weisungsabhängig und deshalb als abhängig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Als Beschäftigung gilt die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine solche Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die betriebliche Arbeitsorganisation. Bei einer Fachkrankenschwester im Operationsdienst ist regelmäßig davon auszugehen, dass diese abhängig beschäftigt ist. Dies entschied der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in seinem Urteil vom 26.3.2015 (Az.: L 8 KR 84/13).
Hess. LSG, Urteil vom 26.3.2015 – L 8 KR 84/13 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.06.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-16 |
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