Betriebsrentenanpassung – konzerninterne Verrechnungspreisabrede – wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers – Berechnungsdurchgriff
BAG, Urteil vom 21.4.2015 – 3 AZR 729/13 – Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 3.7.2013 – 4 Sa 112/12 –
Der Kläger bezieht seit dem 1. August 2008 von der Beklagten eine Betriebsrente. Die Beklagte ist in einen Konzern eingebunden; sie erbringt Dienstleistungen sowohl für externe Kunden als auch für andere Konzerngesellschaften und nimmt Verwaltungsaufgaben für ihre Muttergesellschaft wahr. Zwischen der Beklagten und einer Schwestergesellschaft mit Sitz in den Niederlanden besteht ein sog. „Intercompany Trading Agreement“ (im Folgenden: AGITA). Dieses enthält eine Formel zur Berechnung der Vergütung für die konzerninternen Leistungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.05.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-15 |
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