Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur
Gesetzlich Versicherte haben während einer ambulanten Vorsorgekur gegen ihren Arbeitgeber ausschließlich dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die vom Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse) bewilligte Maßnahme in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation i. S. d. § 107 Abs. 2 SGB V durchgeführt wird und keinen urlaubsmäßigen Zuschnitt hat.
BAG, Urteil vom 25.5.2016 – 5 AZR 298/15 –
Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.3.2015 – 10 Sa 1005/14 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.08.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-16 |
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