Unabänderliche Pauschalzahlung des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket 2012 BSG
Urteil vom 10.3.2015 – B 1 AS 1/14 KL –
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können seit 2011 nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft neben dem Regelbedarf beanspruchen. Die Kreise und kreisfreien Städte sowie die zugelassenen kommunalen Träger müssen dies umsetzen und finanzieren. Das Bundeskindergeldgesetz umfasst entsprechende Leistungen. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland entlastet die kommunalen Träger hierfür indirekt finanziell, indem sie sich in erhöhtem Umfang an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung beteiligt. Bis zum Jahr 2013 ist die Erhöhung der Beteiligungsquote mit 5,4 Prozentpunkten fest, anschließend erfolgt eine variable Anpassung mittels Rechtsverordnung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.04.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-14 |
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