Krankenkasse darf die Versorgung durch die preisgünstigste Apotheke sicherstellen
BSG, Urteil vom 25.11.2015 – B 3 KR 16/15 R –
§ 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V erlaubt den Krankenkassen die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten durch Verträge mit Apotheken sicher zu stellen; dabei können Abschläge auf die ansonsten geltenden Preise vereinbart werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.01.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-01-14 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
