Krankenkasse darf die Versorgung durch die preisgünstigste Apotheke sicherstellen
BSG, Urteil vom 25.11.2015 – B 3 KR 16/15 R –
§ 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V erlaubt den Krankenkassen die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten durch Verträge mit Apotheken sicher zu stellen; dabei können Abschläge auf die ansonsten geltenden Preise vereinbart werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-14 |
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