Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Ausbleiben einer Rentenerhöhung und die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zum 1. Juli 2005
BVerfG, Beschluss vom 3. 6. 2014 – 1 BvR 79/09, 1 BvR 1235/09, 1 BvR 1298/09, 1 BvR 1701/09, 1 BvR 3148/10 –
Das Ausbleiben einer Rentenerhöhung und die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge der Rentner zum 1. Juli 2005 verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Mit beiden Maßnahmen hat sich der Gesetzgeber innerhalb seines Gestaltungsermessens im Bereich des Sozialrechts bewegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.09.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-15 |
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