Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden
EuGH, Urteil vom 11.11.2014, Rs. C-333/13
(Elisabeta Dano, Florin Dano ./. Jobcenter Leipzig)
In Deutschland sind Ausländer, die einreisen, um Sozialhilfe zu erhalten, oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, von den Leistungen der Grundsicherung ausgeschlossen, die insbesondere zur Sicherung des Lebensunterhalts ihrer Empfänger dienen. Das Sozialgericht Leipzig ist mit einem Rechtsstreit zwischen zwei rumänischen Staatsangehörigen, Frau Dano und ihrem Sohn Florin, auf der einen Seite und dem Jobcenter Leipzig, das ihnen Leistungen der Grundsicherung verweigert hat, auf der anderen Seite befasst. Frau Dano ist nicht nach Deutschland eingereist, um dort Arbeit zu suchen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-12-12 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.