Der EuGH konnte trotz der beispiellosen pandemiebedingten Einschränkungen seine Tätigkeit im Jahr 2020 auf einem hohen Niveau halten.
Dem Gerichtshof der Europäischen Union ist es gelungen, seine Tätigkeit auch im Jahr 2020 – einer Zeit, in der Telearbeit und Reisebeschränkungen vorherrschten und zwischen dem 16. März und dem 25. Mai keine mündlichen Verhandlungen stattfinden konnten – auf einem hohen Niveau zu halten. Ab dem 25. Mai 2020 wurden die Sitzungssäle unter Einhaltung strengster Hygienemaßnahmen wieder für die Vertreter der Parteien und die Öffentlichkeit geöffnet, um eine geordnete Rechtspflege sicherzustellen und den Grundsatz der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlungen zu wahren.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-15 |
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