Die Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie ihr rechtlicher und institutioneller Rahmen sind in den verschiedenen Versorgungsbereichen (z. B. Arzneimittelversorgung, Heil- oder Hilfsmittelversorgung, ambulante vertragsärztliche Versorgung, Versorgung durch zugelassene Krankenhäuser) unterschiedlich ausgestaltet. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der externen Qualitätssicherung bei zugelassenen Krankenhäusern und Vertragsärzten und stellt ihre rechtlichen Grundlagen, Strukturen und Verfahren dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-15 |
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