Seit 2012 wird um eine Vereinfachung des SGB II, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, gerungen. Zu diesem Zeitpunkt hat die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts beschlossen. Vereinfachungen, die von den Jobcentern dringend erwartet werden, um die teils hochkomplexe Rechtsmaterie besser und schneller umsetzen zu können. Nach mehreren Workshops wurden die Reformvorschläge von der ASMK, mit Ausnahme von Bayern, angenommen. Die Vorschläge sollten in ein Gesetzgebungsverfahren überführt worden, das bis heute nicht in Gang gekommen ist. Es scheint sicher zu sein, dass erst 2016 mit tiefgreifenden Gesetzesänderungen zu rechnen ist. Streitpunkt ist die Entschärfung der Sanktionsregelungen für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sowie die ausschließliche Beschränkung von Sanktionen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt. Aktuell können durch Sanktion auch die Kosten der Unterkunft (KdU) betroffen sein, d. h. durch Sanktionierungen werden Mietzahlungen gekürzt oder gar nicht mehr geleistet. In der Presse treten solche Fälle dann oft mit der Überschrift „Obdachlos durch Jobcenter“ auf.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-01 |
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