Die Europäische Kommission hat am 28.9.2022 einen Richtlinienvorschlag zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (COM(2022) 496 final) vorgelegt (im Folgenden: KI-Haftungsrichtlinie). Mit dieser Richtlinie soll die Einführung vertrauenswürdiger KI gefördert werden. Unternehmen sollen auf der Basis eines klaren und einheitlichen Rechtsrahmens KI entwickeln und nutzen. Geschädigte Personen sollen bei von KI verursachten Schäden den gleichen Schutz genießen, wie bei anderen Produkten. Im Folgenden wird zunächst die wissenschaftliche Diskussion zur Haftung überblicksartig dargestellt und dann ein kurzer Überblick über die Regelungen der Richtlinie gegeben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2023.08.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-08-15 |
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