In der Praxis der Sozialversicherungsträger gibt es immer wieder Probleme, wenn es um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach § 116 SGB X (Ansprüche gegen Dritte) geht. Nicht nur, dass die Versicherungsträger verpflichtet sind, das Bestehen von Ansprüchen zu beweisen, sie müssen auch ermitteln und gegebenenfalls beweisen, welche Leistungen im Einzelfall erbracht worden sind. Hier sind sie auf die Mitarbeit der Leistungserbringer (wie etwa Ärzte usw.) angewiesen. Neue sozialgerichtliche Rechtsprechung hat hier viele Einzelfragen geklärt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-01 |
Seiten 71 - 74
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