Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern sind oftmals nicht nur Arbeitnehmer dieser Behörde, sondern auch als Versicherte oder Mitglied selbst integraler Bestandteil der Institution. Hier ist es nicht ausreichend, allein die allgemeinen Grundsätze des Mitarbeiterdatenschutzes zu beherzigen. Der Gesetzgeber hat für diese Fälle schon frühzeitig eine Schutzvorschrift im SGB I erlassen. Die Ausgestaltung dieses Sozialdatenschutzes wird in diesem Artikel dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-01 |
Seiten 202 - 206
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