Die Präventionsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen von derzeit gesetzlich vorgegebenen 2,86 Euro sollen ab dem Jahr 2014 auf sechs Euro pro Versicherten erhöht werden. Davon entfallen mindestens zwei Euro auf die betriebliche Gesundheits förderung und mindestens ein Euro auf Angebote in den „Lebenswelten“. Mit 0,50 Euro davon sollten die Krankenkassen die BZgA beauftragen, um mit deren Möglichkeiten sozial benachteiligte Gruppen besser zu erreichen. Drei Euro entfallen auf Angebote zur Individualprävention. Boni der Krankenkassen für Prävention sollen sich vorrangig am Erfolg der jeweiligen Maßnahme ausrichten. Bei etwa 70 Millionen Versicherten ergibt sich ein Volumen von 420 Millionen Euro im Jahr. Bisher haben die 134 gesetz lichen Krankenkassen pro Jahr etwa 170 Millionen Euro für Prävention ausgegeben.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-18 |
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