Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung spielen die Fragen der Selbstgefährdung und des Verschuldens grundsätzlich keine oder allenfalls eine untergeordnete Rolle. Gleichwohl tauchen hier gelegentlich Fälle auf, in denen sich die Frage stellt, ob Leistungen auch an diejenigen Versicherten bzw. Anspruchsberechtigten zu erbringen sind, die durch sorgloses und unverhältnismäßiges bzw. gar vorsätzliches und strafbares Handeln den eigenen bzw. fremden Unfall verursacht haben. Der nachstehende Beitrag widmet sich dieser Frage und setzt sich dabei u.a. kritisch mit dem Begriff der „selbstgeschaffenen Gefahr“ auseinander.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2024.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-13 |
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