Seit dem Jahr 1991 ist die Zahl der Selbstständigen in Deutschland von gut drei auf rund 4,5 Millionen gestiegen. Knapp 272.000 von ihnen sind gesetzlich rentenversichert, weil für bestimmte Handwerker-, Lehr- oder Pflegeberufe eine entsprechende Pflichtmitgliedschaft vorgeschrieben ist. Für Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Notare oder auch Steuerberater bestehen berufsständische Versorgungswerke mit einer entsprechenden Absicherung im Alter. Alle anderen Selbstständigen müssen selbst für das Alter vorsorgen, vor allem viele der rund zwei Millionen „Solo-Selbstständigen“ ohne Angestellte.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-16 |
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