Seit Jahren wird immer wieder über die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung diskutiert. Kritisiert wird dabei vielfach, dass Entgelte oberhalb dieser Grenzen beitragsfrei sind, so dass der prozentuale Anteil der Beiträge am gesamten Entgelt mit steigendem Entgelt sinkt: Da „nur“ noch der Höchstbeitrag zu zahlen ist, kommt es im oberen Einkommensbereich zu einer regressiven Belastungswirkung. Ist das noch sozial? Ist es sozial, dass Mitglieder mit einem geringeren Einkommen von jedem Euro ihres versicherungspflichtigen Entgeltes Beiträge zahlen müssen, Besserverdienende für ihre Einkommensspitzen aber nicht? Entsprechend finden sich Forderungen nach Anhebung oder sogar Streichung dieser Grenzen in der Fach- und Publikumspresse und auch in Parteiprogrammen. Dabei wird oft nicht nur das hinter diesen Grenzen stehende Konzept ignoriert, sondern auch, dass die Zahler von Höchstbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPflV) schon heute erhebliche Umverteilungsbeiträge für die Bezieher niedriger Einkommen erbringen und eine Anhebung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nur höhere Leistungen für die sog. „Besserverdiener“ zur Folge hätte. Auch der Einfluss der Beitragsbemessungsgrenzen auf die Höhe der Lohnnebenkosten bleibt weitgehend ausgeklammert.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.12.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-12-12 |
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