Zum ersten Mal seit dem Jahr 2012 wird die Sozialabgabenlast, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich teilen, am 1. Januar 2017 voraussichtlich wieder die Marke von 40 Prozentpunkten überschreiten. Zurzeit liegt der maßgebliche Wert für Renten, Pflege, Arbeitslosen und Krankenversicherung einschließlich des Zusatzbeitrages bei 39,8 Prozentpunkten. Er könnte im nächsten Jahr auf 40,2 Prozentpunkte steigen. Dies haben Berechnungen der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) ergeben. Eine bereits feststehende Erhöhung erwartet Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Jahresbeginn 2017. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird um zwei Zehntel von derzeit 2,35 auf 2,55 Prozentpunkte angehoben, was der Gesetzgeber bereits mit dem „Pflegestärkungsgesetz II“ vom 21. Dezember 2015 beschlossen hat. Kinderlose Versicherte haben darüber hinaus seit 2005 für die Pflege einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten zu entrichten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-14 |
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