Die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Hierbei sind sie an die Vorgaben des Unionsrechts gebunden. Zu diesen Vorgaben gehören auch die Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, der eine der großen Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes bildet. Sozialversicherungssysteme sind insbesondere von dem Grundsatz des sozialen Ausgleiches geprägt; nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist der Versicherungszwang in diesen Systemen jedenfalls im Grundsatz mit dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar. Im Übrigen schafft der freie Dienstleistungsverkehr insbesondere für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung größere Gestaltungsspielräume.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-15 |
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