Die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns im Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) zum 1. Januar 2015 war unter anderem dadurch motiviert, dass bei steigender Vergütung prekärer Beschäftigter sozialversicherungsrechtliche Ansprüche neu entstehen oder vorhandene Ansprüche gesteigert werden sollten. Diese Vorteile sollten nicht nur kurzfristig dem einzelnen Beschäftigten, sondern langfristig und damit nachhaltig den für die Grundsicherung einstehenden staatlichen Haushalten zugutekommen, welche in Zukunft durch Leistungen der Sozialversicherung entlastet werden sollen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-13 |
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