Das Sozialverwaltungsverfahren regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung sozialer Leistungen und die Interaktion zwischen Behörden und Klienten (zur Bedeutung des Verwaltungsverfahrens siehe Maurer/Waldhoff, § 19 Rn. 15). An dieser Stelle ist häufig die Unterstützung von Fachkräften der Sozialen Arbeit gefordert, indem beispielsweise Verfahrensschritte erläutert werden oder auf Verfahrensrechte hingewiesen wird. Bei zentralen Aspekten des Sozialverwaltungsverfahrens, wie etwa der Antragstellung zur Geltendmachung von Rechten, der Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts oder auch dem Rechtsschutz, ist ein hohes Maß an Fachlichkeit geboten. Das Sozialverwaltungsverfahren findet für das gesamte Sozialgesetzbuch (SGB) Anwendung und ist somit für alle Bereiche und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit von zentraler Bedeutung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-14 |
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