Das Sozialverwaltungsverfahren führt zu einer Entscheidung der Behörde gegenüber dem Bürger (§ 8 SGB X), die ihn entweder begünstigen oder auch in seine Rechte eingrei-fen kann. Der Rechtsschutz im Sozialverwaltungsverfahren soll sicherstellen, dass von den Sozialleistungsträgern soziale Leistungen korrekt und rechtmäßig gewährt werden. Der Rechtsschutz reicht aber über das Sozialverwaltungsverfahren hinaus und beinhal-tet ebenfalls den gerichtlichen Rechtsschutz. Sowohl im Sozialverwaltungsverfahren als auch im Klageverfahren ist der Rechtsschutz für die Soziale Arbeit von größter Bedeutung, da er die Gewährleistung sozialer Rechte und die rechtliche Absicherung der Betroffenen sicherstellt. Er bietet Handlungssicherheit für Fachkräfte und schützt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-19 |
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