Die Soziale Arbeit zeichnet sich durch eine Vielfalt von Handlungsfeldern und Tätigkeiten aus. Für die Fachkräfte bedeutet dies, dass je nach konkretem Handlungsfeld, dem Kontakt mit Klienten oder der Zusammenarbeit mit anderen Professionen eine Vielzahl von Anforderungen an ihre Fachlichkeit gestellt werden. Insbesondere rechtliche Bezüge prägen den Alltag der Sozialen Arbeit in der Praxis. Dies können zivilrechtliche Bezüge sein, etwa wenn es um Haftungsfragen geht, es können strafrechtliche Bezüge sein, etwa wenn es um die Verletzung der Schweigepflicht geht, und es gibt natürlich auch eine Vielzahl von Bezügen zum öffentlichen Recht, insbesondere zum Sozialrecht, wenn es etwa um die Gewährung oder Verweigerung konkreter Sozialleistungen geht.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.01.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-02-11 |
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