Die Verwaltung kann nach außen und nach innen auf verschiedene Art und Weise handeln, indem sie z.B. rechtlich verbindlich eine Entscheidung gegenüber einer Einzelperson trifft, einen Vertrag mit einem Bürger schließt oder dem Bürger Auskünfte erteilt. Wie in solchen Fällen gehandelt werden kann, ist gesetzlich vorgeschrieben. So kann eine Behörde nur auf die Weise handeln, die das Gesetz im konkreten Fall vorsieht bzw. aus den Handlungsformen auswählen, die in der jeweiligen Situation zulässig sind (dazu beispielhaft für den Verwaltungsakt Schoch 2010, S. 670 ff.). Das hat Auswirkungen auf die Arbeit der Fachkräfte in den Behörden, genauso aber auch auf die der Fachkräfte bei freien Trägern, die ihre Klienten unterstützen. So ist erst durch die Kenntnis der Handlungsformen eine effektive Interessenvertretung für die Klienten möglich, um Klienten professionell durch Verwaltungsstrukturen zu begleiten und optimal zu unterstützen (vgl. Steibert 2014).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-13 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.