Monatlich 66,33 Euro beträgt derzeit der allgemeine Beitrag für krankenversicherungspflichtige Studenten in den alten und neuen Bundesländern. Er errechnet sich wie folgt: Der Bedarfssatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studenten liegt derzeit bei 649 Euro monatlich. Multipliziert mit einem Beitragssatz von 10,22 Prozentpunkten ergibt sich der allgemeine Monatsbeitrag. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,9 Prozentpunkten, bei diesem Prozentsatz also 5,84 Euro monatlich. Je nach Krankenkasse kann der Zusatzbeitrag aber höher oder niedriger sein. Derzeit bewegt sich die Spanne des Zusatzbeitrages bei den 108 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zwischen 0,2 und 1,7 Prozentpunkten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-15 |
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