Im Rahmen der Osterweiterung der EU sind die Länder des früheren Ostblocks in den Fokus der Debatte um den „im Zuge der europäischen Integration stattfindenden Wandel und die fortschreitende Europäisierung des Politikfeldes Sozialpolitik“ geraten. Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die „EU-Erweiterung ... die Unschärfe der Kategorie Wohlfahrtsstaat“ zugenommen hat. Schubert, Hegelich und Bazant fragen sich darum, ob die rudimentären sozialen Sicherungssysteme, die in vielen postkommunistischen Staaten nach der Abkehr vom Dirigismus der Jahre vor 1989 entstanden sind, überhaupt als „Wohlfahrtsstaaten“ im herkömmlichen Sinne zu bezeichnen seien. In der Literatur ist schon vom „post-sozialistischen Wohlfahrtsregime“ die Rede, das als vierte Variante – neben den konservativen, liberalen und sozialdemokratischen Sozialstaatstypen – in das von Esping-Andersen entwickelte Klassifikationsschema von Wohlfahrtssystemen eingepasst wird. Dieser Typus ist indes nichts anderes als eine posttotalitäre Rückkehr zum „Nachtwächterstaat“ des Manchester-Liberalismus des 19. Jahrhunderts. Die jüngsten Wahlen in Mittelosteuropa, die einen Rechtsruck in den politischen Landschaften Tschechiens und der Slowakei und den Einzug neuer, erklärt wirtschaftsliberaler Parteien in die Parlamente in Prag und Bratislava mit sich gebracht haben, scheinen der Debatte um die Zukunft dieser „post-sozialistischen Wohlfahrtsregime“ neuen Auftrieb zu geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-12-01 |
Seiten 357 - 367
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