Im nachfolgenden Beitrag steht die Regelung des § 65a SGB I über den Aufwendungsersatz insbesondere betreffend Fahrtkosten im Mittelpunkt der Betrachtung, wenn im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Berechtigte Aufwendungen haben, etwa anlässlich der Sachverhaltsaufklärung und diese geltend machen beim Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch. Nach Ausführungen zur materiell-rechtlichen Regelung folgen dabei allgemeine Grundsätze zu einer hier einschlägigen Ermessensentscheidung und schließlich wird die Frage des verfahrensrechtlichen Aufwendungsersatzes bei Bezug existenzsichernder Leistungen erörtert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-13 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.