Im nachfolgenden Beitrag steht die Regelung des § 65a SGB I über den Aufwendungsersatz insbesondere betreffend Fahrtkosten im Mittelpunkt der Betrachtung, wenn im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Berechtigte Aufwendungen haben, etwa anlässlich der Sachverhaltsaufklärung und diese geltend machen beim Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch. Nach Ausführungen zur materiell-rechtlichen Regelung folgen dabei allgemeine Grundsätze zu einer hier einschlägigen Ermessensentscheidung und schließlich wird die Frage des verfahrensrechtlichen Aufwendungsersatzes bei Bezug existenzsichernder Leistungen erörtert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-13 |
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