Im Mittelpunkt des Beitrages steht der vom Gesetzgeber durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011 zum 3.12.2011 geschaffene Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer. Bis zum 3.12.2011 exstierte im deutschen Recht keine spezielle Rechtsschutzmöglichkeit, um gegen überlange Gerichtsverfahren vorzugehen. Der Gesetzgeber sah sich daher veranlasst, mit der Neufassung der §§ 198–201 GVG, die auch für die Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden sind, diese Rechtslücke zu schließen. Gleichzeitig folgte er mit der Neuregelung der Aufforderung des EGMR, bis Ende 2011 einen wirksamen Rechtsbehelf gegen überlange Gerichtsverfahren zu schaffen. Der Verfasser stellt die für das sozialgerichtliche Verfahren maßgeblichen Gesetzesänderungen vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-07 |
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