Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie im Kabinett
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht beschlossen. Das Gesetz schafft die Grundlagen zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten. Zudem wird ein Vorwarnmechanismus zwischen den europäischen Behörden eingerichtet.
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