Die Gesundheitsreform 2007 hat Politik, Verbände, Medien und die Bürger in ihrer Betroffenheit als Versicherte, Patienten oder sonstige Akteure im Gesundheitswesen über Monate intensiv beschäftigt. Nicht nur wegen teilweise grundsätzlich unterschiedlicher Reformansätze der beiden Koalitionsfraktionen und naturgemäß divergierender Interessenlagen der beteiligten Gruppen erschien ein tragfähiger Kompromiss lange Zeit fraglich. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen verschiedene Bestimmungen wurden einige Passagen geändert, gegen andere wurden Klageverfahren angekündigt. Zum 1. April 2007 sind – nach umfangreichen Änderungen noch in den letzten Wochen – weite Teile des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG)1 in Kraft getreten; andere Regelungsbereiche wie insbesondere die Finanzierung über einen Gesundheitsfonds sollen in den nächsten Jahren folgen. Der vorliegende Aufsatz möchte, nach einer kurzen Einleitung in die gesundheitspolitische Thematik, den Umsetzungstand einiger arzneimittelrechtlicher Regelungen des GKV-WSG widerspiegeln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2008.05.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-05-01 |
Seiten 129 - 145
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