Sie schließt sich i. d. R. – fast schon wie eine Grußformel – an belastende Bescheide an, kommt in der Verwaltungspraxis tagtäglich zum Einsatz und wirft doch immer wieder neue Fragen auf. Die Rede ist von der Rechtsbehelfsbelehrung im Sozialverwaltungsverfahren. Während nach anfänglichen Irritationen lange Zeit Ruhe an ihrer Front herrschte, sind inzwischen, bedingt durch die modernen elektronischen Kommunikationsformen, neue Probleme entstanden, die es im nachstehenden Beitrag darzustellen und sodann einer sachgerechten Lösung zuzuführen gilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-18 |
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