Der Staat ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben in vielerlei Hinsicht auf die Mitwirkung der Bürger, also auch der Unternehmer, angewiesen. Das gilt nicht nur im Steuerrecht, sondern auch und vor allem im Bereich der Sozialversicherung, wo den Unternehmern – neben der Beitragspflicht – zahlreiche Mitteilungs-, Auskunfts-, Melde- und Anzeigepflichten auferlegt werden. Die damit verbundene „Bürokratie“ wird vielerorts beklagt. Deshalb sollen hier am Beispiel des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung die unternehmerischen Unterstützungspflichten in Form der Unfall- bzw. Berufskrankheitenanzeige sowie der Gefährdungsbeurteilung dargestellt werden, um zu untersuchen, ob sie in der gegenwärtigen Form tatsächlich unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren der sozialstaatlichen Verwaltung sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2024.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-13 |
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