In Zeiten des Fachkräftemangels hat die Mitarbeiterbindung für Unternehmen einen hohen Stellenwert. Davon zeugen zahlreiche Veranstaltungen, die bereits äußerlich nicht sofort als betriebsdienlich erkennbar sind, sondern eher dem Freizeitbereich oder einfach nur dem Spaß und Vergnügen der Mitarbeiter zu dienen scheinen. Der nachstehende Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen insbesondere die Teilnahme an sogenannten Incentive-Reisen und vermeintlichen Teambuilding-Maßnahmen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2023.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-14 |
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