Nachdem in Teil I dieses Beitrags (WzS 03.23, S. 63 ff.) der Regelfall unversicherter Incentive-Veranstaltungen in Abgrenzung zu versicherten betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen dargestellt worden war, geht es nunmehr im zweiten Teil insbesondere um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Aktivitäten im Anschluss an Tagungen, Schulungen usw. als sog. Teambuilding-Maßnahme unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2023.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-05 |
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