Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten müssen sich im Jahr 2011 auf veränderte Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung einstellen. Darauf haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen, die in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengeschlossen sind, hingewiesen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-01 |
Seite 85
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