Spielplätze sind für das Sozialverhalten von Kindern sehr wichtig. Dort erlernen sie Fähigkeiten, die bis in das Erwachsenenalter hineinreichen. Vielgestaltige Spielplätze fördern die Wahrnehmung, die Motorik und die Koordination und leisten so einen wichtigen Beitrag zur körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung der Kinder. Ein hoher Spielwert ist also sehr wichtig. Wichtig ist aber auch die Sicherheit auf Spielplätzen. Eine Reihe von schweren, teils auch tödlichen Unfällen macht deutlich, wie unerlässlich es ist, die Unfallgefahr da, wo es geht, auszuschließen oder zumindest stark zu minimieren. Ganz wird sie sicherlich nie zu vermeiden sein. Würde man das fordern, würde der Spielwert des Spielplatzes darunter leiden. Dennoch betreffen die sicherheitstechnischen Anforderungen hauptsächlich die Spielgeräte und deren Umfeldgestaltung, für die die Hersteller, jedoch meist die Betreiber, die Verantwortung tragen. Dieser Aufsatz beschäftigt sich in einem Überblick mit der Haftungsfrage im Hinblick auf Ansprüche nach § 116 SGB X. Ein spezielles Augenmerk wird dabei auf die bestehenden rechtlichen Verpflichtungen und die Rechtsprechung zu Unfällen auf Spielplätzen oder mit Spielgeräten gelegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-01 |
Seiten 34 - 39
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