Medizinische Versorgung binnen vier Wochen realisierbar? Bedenkt man, dass es in der Vergangenheit schon schwer genug war, einen Termin bei einem Facharzt binnen zwei Monaten zu bekommen, ist dies nur schwer vorstellbar. Insbesondere da das Gesetz keine Verpflichtung zur Ausweitung der Arbeitszeiten eines Arztes vorsieht, so dass einem Arzt nicht vorgeschrieben werden kann, mehr Patienten aufzunehmen oder auch Termine zu vereinbaren. Noch dazu, wenn die Sprechstunde ohnehin schon gut gefüllt ist. Da das Versorgungsstärkungsgesetz auch keine Verpflichtung der Ärzte vorsieht, für die Terminservicestellen ein besonderes Kontingent an Terminen freizuhalten, kann der Arzt damit weiterhin frei über seine Termine verfügen, so dass die Terminservicestelle auch nur über die noch frei bleibenden Termine für die Patienten verfügen kann. Auch besteht meines Erachtens keine Verpflichtung der Ärzte zur Teilnahme an den Terminservicestellen. Eine solche Verpflichtung ist weder durch den Referentenentwurf noch durch die Satzungen der Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehen und wäre meiner Meinung nach auch der falsche Weg.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.10.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-14 |
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