Mit einem neuen, komplizierten Instrumentarium hat der Gesetzgeber zu Jahresbeginn die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die Arbeitgeber bzw. Betriebe und die gesetzliche Rentenversicherung „beglückt“, nämlich mit dem „Sozialausgleich“. Er versteht sich – kurz gesagt – als Verfahren, mit dem finanzielle Belastungen für die Versicherten, wenn sie einen Zusatzbeitrag an ihre Krankenkasse entrichten müssen, zumindest teilweise ausgeglichen werden sollen. Wenn ein Versicherter unterdurchschnittlich verdient und den Zusatzbeitrag nicht oder nicht in vollem Umfang aufbringen kann, sollen eintretende „Überforderungssituationen“ gemildert werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.05.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-05-10 |
Seiten 151 - 152
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