Die zentrale Vorschrift für den Sozialdatenschutz findet sich in § 35 SGB I, weitere, zum Teil sehr umfangreiche Regelungen enthalten die §§ 67 bis 85a SGB X sowie die einzelnen Bücher des Sozialgesetzbuchs. Außerdem sind das aus dem Grundgesetz abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dessen aktuelle Fortentwicklungen zu beachten sowie die einschlägigen europarechtlichen Regelungen. Im Folgenden sollen, insbesondere anhand einiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts, der Inhalt und die Bedeutung des Sozialdatenschutzes für die Verwaltungspraxis und für den einzelnen Bürger sowie das Zusammenwirken der einzelnen Vorschriften dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-27 |
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