Seit Jahren sorgt das Thema „Grundrente“ innerhalb der Reformbestrebungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Diskussionen und Schlagzeilen bei der Politik und in der Öffentlichkeit. Die Koalitionsverträge von 2009 und 2013 enthielten zwar unterschiedliche Vorschläge dazu, blieben aber letztlich ohne konkretes Ergebnis. Erneut widmet sich der Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 dem Thema. Wörtlich heißt es darin: „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen von zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.“ Die Grundrente soll nach dem Willen der Koalitionsparteien CSU/CSU und SPD für bestehende und künftige Grundsicherungsbezieher in Frage kommen, wenn sie 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der Leistung ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung. Die Abwicklung soll durch die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) erfolgen. Dabei haben die Rentenversicherungsträger mit den Ämtern für Grundsicherung zusammenzuarbeiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-19 |
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