Die Große Koalition von CDU/CSU und SPD hat sich zum Ziel gesetzt, die individuelle Lebensleistung von langjährig in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Versicherten noch in dieser Legislaturperiode durch Einführung einer „Grundrente“ zu honorieren. Im Koalitionsvertrag vom 12.3.2018 heißt es hierzu: „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.“ Welchen Weg die Koalition bei der Umsetzung der geplanten „Grundrente“ beschreiten wird, ist noch offen. Sie sollte es jedoch tunlichst vermeiden, unter dem Gewand einer „Grundrente“ eine vorleistungsunabhängige Mindestsicherung für langjährig Versicherte in das System der GRV inzufügen. Will man den im Kern zutreffenden und beachtenswerten Ansatz, dass derjenige, der für das Alter vorgesorgt hat, im Ruhestand mehr haben soll als derjenige, der im Erwerbsleben nichts für seine Alterssicherung getan hat, rechtlich umsetzen, muss die Lösung dort ansetzen, wo dieser Grundgedanke bislang ignoriert wird, nämlich im System der Grundsicherung im Alter. Denn die dortige Anrechnung von gesetzlichen Altersrenten bedeutet eine Nichtanerkennung von Altersvorsorge.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-15 |
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