Die Sozialverwaltungsbehörde benötigt eine umfangreiche, auch digitale Datensammlung, um den Bürgern bei ihren Anträgen effektiv helfen zu können und die internen Arbeitsabläufe zu verschlanken. Diese Datensätze sollen passgenau sein, möglichst keine unnötigen Informationen beinhalten, aber auf der anderen Seite auch so präzise sein, dass sich valide Prognosen erlauben lassen. Es sind Angaben zur Person, Familienstand, Einkommen etc. erforderlich, damit Anträge bearbeitet werden können. Desweiteren benötigt die Behörde aber auch Daten, die ihr Aufschluss über die Zusammensetzung der BürgerInnen in ihrem Zuständigkeitsbereich gibt, damit sie verlässlich planen kann. Hier stellt sich dann die Frage, welche Daten relevant sind und wie man sie ergebnisorientiert erheben kann.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2026.05.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-19 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
