Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Regelung im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (BR-Drucks. 641/14) auseinander, die Rechnungsprüfung des Gesundheitsfonds mit rd. 185 Mrd. Euro (rd. 15 % des Staatshaushalts) Wirtschaftsprüfern als Vorbehaltsaufgabe zu übertragen und zeigt Alternativen auf. Er macht deutlich, dass die Übertragung dieser neuen Vorbehaltsaufgabe als Einstieg der Wirtschaftsprüfer in die unmittelbare Staatsverwaltung zu verstehen und als Signal der Bundesrepublik Deutschland zu werten ist, die Wirtschaftsprüfer – entsprechend deren Marktstrategie – in das Rechnungswesen des öffentlichen Sektors im gesamten EU-Bereich federführend einzubeziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.02.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-16 |
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