Die Souveränität der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der Ausgestaltung ihrer Sozialsysteme zeigt sich auch darin, dass die Versorgung für Witwen und Witwer sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. Tendenziell hat die Witwen- und Witwerversorgung in Versicherungssystemen – wie Deutschland – ein größeres Gewicht als in Systemen, in denen die soziale Sicherheit auf dem Wohnen beruht. Spezielle Vorgaben des Unionsrechts beziehen sich insbesondere auf die Anrechnung von Erwerbs-, Erwerbssatz- oder sonstigem Einkommen auf die Witwen-/Witwerrente in grenzüberschreitenden Konstellationen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2018-08-14 |
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