Das Spannungsverhältnis zwischen freiheits- und existenzsichernder Funktion von Altersrenten und Rentenanwartschaften einerseits und der Flexibilität und Offenheit des Systems der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), das Antworten auf veränderte ökonomische, und gesellschaftliche Rahmenbedingungen geben muss, andererseits prägte in den letzten beiden Jahrzehnten Gesetzgebung und Rechtsprechung in besonderem Maße. Die wesentlichen Bausteine der in diesem Zeitraum erfolgten Rentenreformen mit zum Teil erheblichen Leistungskürzungen wurden von der Rechtsprechung nicht beanstandet. Aufgabe künftiger Rechtsprechung wird es insbesondere sein, eine klare – Versicherte und Rentner vor (weiteren) wertmindernden Eingriffen in ihren Rentenrechten (auch in der „Summierung“) schützende – Grenze des derzeit nahezu grenzenlos erscheinenden sozialpolitischen Gestaltungsspielraums des „Rentengesetzgebers“ zu definieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-15 |
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