Weiterhin stagniert die Zahl der Behandlungsfehler in deutschen Krankenhäusern und Arztpraxen, wie aus den aktuellen Zahlen der Bundesärztekammer (BÄK) hervorgeht. Bestätigt wurden Fehler und falsche Patientenaufklärungen in 2.008 Fällen. Im Jahr 2018 hatten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 1.888, ein Jahr zuvor 2.213 Anträge als tatsächliche Behandlungsfehler eingestuft. 2019 führten 1.568 Fehler zu Gesundheitsschäden mit einem Anspruch auf Entschädigung. 141 Patienten sind dauerhaft schwer geschädigt und 460 dauerhaft mittel oder leicht. 87 Behandlungsfehler nahmen einen tödlichen Verlauf, während es ein Jahr zuvor 88 gewesen waren.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-14 |
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